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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_724/2023 vom 5. Mai 2025
Sachverhalt: Am 9. August 2019 überquerte A._ mit ihrem Personenwagen an einer Kreuzung die Vortrittsstraße. Zur gleichen Zeit kam D.B._ auf seinem Motorrad mit überhöhter Geschwindigkeit. Trotz einer Vollbremsung kollidierte das Motorrad mit dem Auto von A._, was zu D.B.__s schweren Verletzungen und seinem Tod führte. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen A._ den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der groben Verletzung der Verkehrsregeln, da A._ vor der Haltelinie angehalten und damit eine ungenügende Sicht auf die Vortrittsstraße gehabt habe. In erster Instanz wurde A._ schuldig gesprochen, in der Berufung freigesprochen, was die Staatsanwaltschaft anfocht.
Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte die Rügen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Beweiswürdigung und der Sachverhaltsfeststellung. Es stellte fest, dass die Vorinstanz vom gutachterlichen Bericht abgewichen war, ohne das Gutachten ergänzen zu lassen. Insbesondere war strittig, ob A.__ an der Haltelinie standsicher anhalten konnte, um die Sicht zu gewährleisten. Das Gericht kritisierte die vorinstanzlichen Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens, da nicht ausreichend Beweisangebote für diese Zweifel vorgenommen wurden. Die Vorinstanz hatte die Sachverhaltsfeststellungen und Zeugenaussagen widersprüchlich gewürdigt, was als willkürlich angesehen wurde.
Urteil: Das Bundesgericht hob das Urteil des Obergerichts auf und wies die Sache zur Neubeurteilung zurück, da die Beweiswürdigung und Sachverhaltsfeststellungen nicht korrekt vorgenommen wurden. A.__ wurde verpflichtet, die Gerichtskosten zu tragen und den Privatklägern eine Entschädigung zu zahlen.