Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_769/2023 vom 13. Mai 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_769/2023

Sachverhalt:

A._ erwarb ohne die erforderliche Bewilligung zwei Flashbangs und vermittelte den Verkauf einer Armeepistole sowie weiterer explosiver Gegenstände an einen Käufer. Er transportierte die Armeepistole mehrfach, ohne eine Waffentragbewilligung zu besitzen. Das Bezirksgericht sprach ihn in erster Instanz vollständig frei. Die Staatsanwaltschaft appellierte gegen den Freispruch, und das Kantonsgericht verurteilte A._ wegen mehrerer Delikte, einschließlich Hehlerei und unbefugtem Verkehr mit Waffen, zu einer bedingten Geldstrafe.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Zulässigkeit der Beschwerde: Das Bundesgericht erkennt, dass die Staatsanwaltschaft berechtigt ist, gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Beschwerde einzulegen.

  2. Argument der Staatsanwaltschaft: Die Staatsanwaltschaft fordert, A.__ wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Waffengesetz zu verurteilen, da er die Armeepistole wiederholt transportiert hat.

  3. Gesetzliche Bestimmungen: Zum Transport von Waffen ist eine Waffentragbewilligung erforderlich. Bei mehrfachen Taten ist eine rechtliche Einheit gegeben, wenn die Handlungen in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen, was in diesem Fall jedoch nicht ausreichend dargelegt wurde.

  4. Fehlende Begründung des Kantonsgerichts: Das Kantonsgericht ging zwar von mehrfachen Taten aus, begründete jedoch nicht, warum die Transporte der Waffe als eine Handlung betrachtet werden sollten. Daher verletzt der Entscheid Bundesrecht.

  5. Strafzumessung: Der Bundesgerichtshof hebt hervor, dass die Vorinstanz ihre Begründungspflichten bei der Festsetzung der Strafe vernachlässigte und nicht klar darlegte, wie die einzelnen Straftaten und die damit verbundenen Strafzumessungsfaktoren berücksichtigt wurden.

  6. Rückweisung der Sache: Die Sache wird an das Kantonsgericht zurückverwiesen, um A.__ aufgrund der festgestellten mehrfachen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz zu verurteilen und die Strafzumessung neu vorzunehmen.

Ergebnis:

Das Bundesgericht bestätigt, dass die ursprüngliche Verurteilung unzureichend begründet war, hebt die Entscheidung des Kantonsgerichts auf und weist die Sache zur neuen Beurteilung zurück. Das Gesuch des Beschwerdegegners um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen, und die Kosten werden ihm auferlegt.