Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_567/2025 vom 13. März 2026

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Executive Summary:

Das Schweizer Bundesgericht befasste sich in der Entscheidung 9C_567/2025 mit der Frage der doppelten interkantonalen Besteuerung von A.A.__ und seiner Frau für die Steuerjahre 2017 und 2018. Das Gericht entschied, dass die beiden Ehepartner aufgrund ihrer tatsächlichen Lebensumstände im Kanton Tessin unbeschränkt steuerpflichtig sind und dass dieser Steueranspruch nicht verjährt ist. Die Vorinstanz wurde in ihrer Feststellung, dass die Besteuerung im Kanton Tessin gerechtfertigt sei, bestätigt. Der Antrag des Klägers auf Rückerstattung bereits gezahlter Steuern wurde in Bezug auf den Kanton Graubünden stattgegeben.

Zusammenfassung der Entscheidung des Bundesgerichts 9C_567/2025:

1. Sachverhalt: Der Steuerpflichtige A.A._ lebte bis Juli 2014 im Kanton Tessin und zog dann in den Kanton Graubünden. Seine Frau und Tochter folgten ihm 2017, kehrten aber 2019 zurück in den Tessin. Für die Steuerjahre 2017 und 2018 wurden A.A._ und seine Frau vom Kanton Tessin mittels Amtsveranlagung besteuert, da sie keinen Steuerbericht einreichten. A.A.__ und seine Frau waren der Meinung, dass sie im Kanton Graubünden unbeschränkt steuerpflichtig seien, was zu Streitigkeiten über die Zuständigkeit führten.

2. Rechtsfragen: Die zentralen Rechtsfragen waren: - Wo lag der steuerliche Wohnsitz der Ehegatten? - Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die interkantonale Doppelbesteuerung in der Schweiz? - Ist der Anspruch des Kantons Tessin auf Besteuerung verjährt?

3. Entscheidend für das Gericht: Das Gericht führte aus, dass der steuerliche Wohnsitz steuerlich dort liegt, wo eine Person mit der Absicht zur dauerhaften Niederlassung lebt. Die Gerichtsbarkeit zur Besteuerung richtet sich nach dem Ort, an dem die zentralen wirtschaftlichen Interessen der Steuerpflichtigen liegen.

Das Bundesgericht bestätigte die Einschätzung der Vorinstanz, die die Steuerpflicht der Ehegatten im Tessin als gerechtfertigt ansah. Es wurde erörtert, dass die Tatsache, dass die Tochter im Kanton Tessin zur Schule ging und die Ehefrau dort arbeitete, ein starkes Indiz für den Wohnsitz im Tessin darstellte. Die Zusicherung einer vorherigen Vereinbarung zur Erbteilung von Einnahmen (50% Aufteilung für 2015 und 2016) hatte keine rechtliche Bindung für nachfolgende Jahre, was bedeutet, dass diese nicht auf die Jahre 2017 und 2018 anwendbar war.

4. Verjährung: Das Gericht stellte fest, dass die Steueransprüche des Kantons Tessin nicht verjährt waren. Der geltende Ausschluss einer Verjährung von steuerlichen Ansprüchen durch die regelmäßige Unterbrechung des Verjährungsfristes (Stichpunkte: Einreichung von Steuern, laufende Rechtsstreitigkeiten) wurde bejaht.

5. Rückerstattungsanspruch: Wegen der unrechtmäßigen Besteuerung im Kanton Graubünden wurde dem Kläger zugesprochen, dass bereits gezahlte Steuern von den dortigen Steuerbehörden zurückerstattet werden müssen.

6. Entscheidung: Der Rekurs gegen den Kanton Tessin wurde abgewiesen, während der Rekurs gegen den Kanton Graubünden in Bezug auf die Kantons- und Bundessteuer erfolgreich war. Insofern wurden die entsprechenden Steuerveranlagungen anuliert.

7. Kostenentscheidung: Die Gerichtskosten wurden geteilt zwischen A.A.__ und dem Kanton Graubünden auferlegt. Die Nachfrage nach juristischer Hilfe wurde abgelehnt, da der Kläger nicht hinreichend nachgewiesen hatte, dass er die Kosten nicht selbst tragen kann.

Diese Entscheidung des Bundesgerichts verdeutlicht die strengen Anforderungen an den Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes sowie die bedeutenden rechtlichen Implikationen der interkantonalen Besteuerung in der Schweiz. Die strikte Handhabung der Fristen und die Unterscheidung der Steuerpflicht sind zentral für die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Rechte der Steuerpflichtigen in der Schweiz.