Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_611/2025 vom 20. März 2026

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Executive Summary

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Kündigung von A._ durch die Établissements B._ rechtmäßig war, da die Umstände eine Ausnahme vom Prinzip des Reklasses gerechtfertigt haben. Das Gericht stellte fest, dass A._ über einen längeren Zeitraum hinweg unzureichende Leistungen erbracht hatte und dass eine erhebliche Störung des Vertrauensverhältnisses aufgrund ihrer unbefugten Einsichtnahme in sensible Mitarbeiterdaten gegeben war. Dies führte zu der Schlussfolgerung, dass ein Reklasse nicht nur unrealistisch, sondern auch kontraproduktiv gewesen wäre. Der Antrag von A._ auf Wiederherstellung der Anstellung sowie auf Zahlung einer Entschädigung wurde abgelehnt.

Detaillierte Zusammenfassung 1. Einleitung

Das schweizerische Bundesgericht hat am 20. März 2026 in der Angelegenheit A._ gegen Établissements B._ entschieden, wobei das Hauptanliegen die rechtliche Zulässigkeit der Kündigung von A.__ sowie die Frage eines möglichen Reklasses war. Das Gericht befasste sich mit der Anwendung des Schweizerischen Personalrechts, insbesondere im Kontext des öffentlichen Dienstes.

2. Sachverhalt

A._ war seit 1994 bei den Établissements B._ beschäftigt und wurde 1997 zur Beamtin ernannt. Trotz mehrerer Mitarbeitergespräche und Rückmeldungen über ihre Leistung blieb sie in verschiedenen Bereichen, wie Eigeninitiative und Kommunikation, hinter den Erwartungen zurück. Dies führte 2024 zur Kündigung ihrer Anstellung aufgrund unzureichender Leistungen und für unrechtmäßige Einsichtnahmen in persönliche Mitarbeiterdaten. Ein initialer Versuch, der Kündigung mit dem Argument der Unrechtmäßigkeit gearbeitet zu begegnen, wurde vom Gericht 2024 zurückgewiesen.

3. Anfechtung der Kündigung und der Reklasse

Im Wesentlichen beantragte A._ vor dem Bundesgericht, dass ihre Kündigung aufgehoben und sie wieder in ihrer ursprünglichen Position angestellt wird, alternativ eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Die Établissements B._ hingegen rechtfertigten die Kündigung durch die Schwere der Vorwürfe sowie die Notwendigkeit, das Vertrauen in die hierarchische Struktur aufrechtzuerhalten.

4. Rechtliche Überlegungen

Das Bundesgericht stellte zunächst fest, dass die Entscheidung der kantonalen Instanz zum Thema Reklasse und Kündigung einer genauen Prüfung unterliegt. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere die LPAC und RPAC) sind anzuwenden. Die Entscheidung, den Reklasse nicht durchzuführen, muss begründet und vor allem verhältnismäßig sein.

4.1. Grundsatz des Reklasses

Hierbei kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Reklasse zwar ein notwendiger Bestandteil ist, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann, jedoch Ausnahmen gerechtfertigt sind, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses untragbar erscheint. Ein vorliegendes Beispiel waren die wiederholten Verstöße von A.__ gegen geltende Verhaltensregeln und die anhaltenden Leistungsprobleme.

4.2. Bruch des Vertrauensverhältnisses

Das Gericht stellte fest, dass ein irreparabler Vertrauensbruch durch das Verhalten von A.__, insbesondere durch den Zugriff auf sensible Mitarbeiterdaten, gegeben war. Diese Handlung stellte einen schwerwiegenden Verstoß dar, der nach Auffassung des Gerichts die Möglichkeit eines Reklasses nicht aufrechterhalten konnte.

4.3. Verhältnismäßigkeit und Arbitrarität

Das Bundesgericht prüfte, ob die vorangegangene Entscheidung der kantonalen Behörde als arbiträr einzustufen wäre und kam zu dem Schluss, dass die Entscheidung den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht verletzte. Es wurden keine Anzeichen gefunden, dass das Gericht unter den gegebenen Umständen hätte anders entscheiden müssen.

5. Schlussfolgerung

Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz: A._ konnte nicht erfolgreich einen Reklasse beantragen, da die Umstände es rechtfertigten, diesen Schritt zu unterlassen. Ihre Klage auf Wiederanstellung oder finanzielle Entschädigung wurde abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens wurden A._ auferlegt.

Fazit

Das Urteil des Bundesgerichts verdeutlicht die strengen Voraussetzungen für die Anwendung des Reklasses im öffentlichen Dienst und unterstreicht die Bedeutung des Erhalts eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Beamten und Arbeitgebern. Es zeigt, dass schwerwiegende Verstöße, wie in diesem Fall, die Möglichkeit eines Reklasses erheblich einschränken können.