Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_894/2025 vom 2. April 2026

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Executive Summary:

Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 6B_894/2025 vom 2. April 2026 nicht die Verurteilung der Beschwerdeführerin A.A._ wegen Verletzung des Hilfs- und Erziehungsauftrags gemäß Art. 219 StGB bestätigt, sondern sie in diesem Punkt freigesprochen. Das Gericht stellte fest, dass die Vorinstanz die konkreten Voraussetzungen für eine Gefährdung des psychischen Entwicklungsprozesses des Kindes C._ nicht nachweisen konnte. Hingegen wurde die Verurteilung wegen falscher Anschuldigung (dénonciation calomnieuse) aufrechterhalten, da die Beschwerdeführerin wissentlich falsche Angaben gegenüber den Behörden machte.

Detaillierte Zusammenfassung:

  1. Hintergrund der Entscheidung: A.A._ wurde vom Gericht des Polizeibezirks Lausanne wegen falscher Anschuldigung und Verletzung des Hilfs- und Erziehungsauftrags verurteilt. Das Urteil verhängte eine Geldstrafe sowie eine Schadensersatzpflicht gegenüber ihrem Ex-Ehemann B.A._. A.A.__ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein, um ihre Freisprache von den Vorwürfen zu erwirken.

  2. Vorwurf der Verletzung des Hilfs- und Erziehungsauftrags:

  3. Laut Art. 219 StGB ist für die Verurteilung erforderlich, dass der Täter einen Hilfs- oder Erziehungsauftrag hat und diesen verletzt, was zum physischen oder psychischen Schaden des Kindes führt.
  4. Das Gericht prüfte die wiederholte und unkoordinierte therapeutische Behandlung von C.__, die von der Beschwerdeführerin initiiert wurde. Diese Behandlungen geschahen ohne das Wissen und die Zustimmung des Vaters, was die psychische Entwicklung des Kindes gefährdete.
  5. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass die Vorinstanz nicht ausreichend nachweisen konnte, dass es für C._ eine tatsächliche Notwendigkeit für die Behandlungen gab oder dass die unzähligen Behandlungstermine zu einer konkreten Gefährdung des Kindes führten. Die Beschwerdeführerin argumentierte erfolgreich, dass kein medizinischer Nachweis über aktuelle psychische Probleme der Tochter vorlag. Daher kam das Bundesgericht zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen des Art. 219 StGB nicht erfüllt waren, und sprach A.A._ in diesem Punkt frei.

  6. Vorwurf der falschen Anschuldigung:

  7. Der strafrechtliche Vorwurf der falschen Anschuldigung nach Art. 303 StGB erfordert, dass der Beschuldigte bewusst eine falsche Anzeige erstattet und die Unschuld der betroffenen Person kennt. Im Fall von A.A._ wurde argumentiert, dass sie aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen und den Berichten ihrer Tochter, die sie als glaubhaft betrachtete, bei der Polizei Anschuldigungen gegen B.A._ erhoben hatte.
  8. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Überzeugungen der Vorinstanz, dass die Beschwerdeführerin bei der Anzeige weiß, dass B.A.__ unschuldig war, nicht willkürlich waren. Das Gericht wies darauf hin, dass sie den Charakter ihrer eigenen Aussagen und deren Widersprüche in der Vergangenheit nicht berücksichtigen hatte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Vorinstanz in ihrem Urteil keine offensichtlichen Fehler gemacht hatte und die Verurteilung der falschen Anschuldigung aufrechterhalten wurde.

  9. Rechtsfolge des Urteils:

  10. Die Verurteilung A.A.__ wegen Verletzung des Hilfs- und Erziehungsauftrags wurde aufgehoben, während die Verurteilung wegen falscher Anschuldigung bestätigt wurde.
  11. Die Entscheidung hatte ratsame Konsequenzen für die bereichsspezifische Anwendung von Art. 219 StGB, besonders unter den Gesichtspunkten der tatsächlichen Notwendigkeit einer Therapie und der psychischen Schäden bei Kindern. Die Grundsätze der Genauigkeit bei der Beurteilung von Verletzungen im Kontext der elterlichen Fürsorge wurden weiter gestärkt.

Zusammengefasst stellt das Urteil eine wichtige Klärung der Faktoren dar, die in Fällen von Kindesmisshandlung und elterlicher Verantwortlichkeit zu berücksichtigen sind. Die Entscheidung des Bundesgerichts zeigt, wie wichtig präzise mediale Nachweise für die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Eltern sind und wie diese gerechte Urteile über die missbräuchliche Verwendung von rechtlichen Verfahren sichern.