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Zivilrecht  ·  Urteil 5A_984/2023  ·  vom 04.06.2024

Betreuungszeiten, Kindesunterhalt (vorsorgliche Massnahmen während des Scheidungsverfahrens)

Der Beschwerdeführer und die Beschwerdegegnerin sind Eltern einer Tochter und leben getrennt. Nach der Trennung wurde die Betreuung der Tochter alternierend durchgeführt. Nachdem das Kind eine Zeit lang beim Vater und bei der Mutter lebte, lebte es ab Herbst 2022 hauptsächlich bei der Mutter. Die Mutter reichte im Dezember 2022 die Scheidung ein. Das Bezirksgericht übertrug die Betreuung der Tochter und den Unterhalt vorläufig der Mutter. Das Obergericht hob den Entscheid teilweise auf und wies die Sache zur Neufestlegung der Betreuungszeiten und des Unterhalts zurück. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Vaters ab, da keine Verletzung des rechtlichen Gehörs festgestellt wurde. Zudem erklärte das Obergericht die Entscheidung zur Betreuung des Kindes als im Sinne des Kindeswohls begründet, da eine schrittweise Wiederaufnahme des Kontakts zwischen Vater und Tochter empfohlen wurde. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung des Obergerichts und wies die Kosten dem Beschwerdeführer zu.