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Strafrecht  ·  Urteil 6B_402/2023  ·  vom 05.06.2024

Arbitraire; entrave aux services d'intérêt général; violation simple des règles de la circulation routière; empêchement d'accomplir un acte officiel

Der Beschwerdeführer wurde wegen verschiedenen Vergehen im Zusammenhang mit Protestaktionen verurteilt. Durch Sitzblockaden und das Verzögern von Rettungsdiensten soll er öffentliche Interessen behindert haben. Er legte Beschwerde ein und beantragte die Änderung des Urteils, seine Freistellung von Strafe oder die Aufhebung des Urteils. Das Bundesgericht entschied, dass die Verzögerung von Rettungsdiensten nicht unter das Strafgesetz fällt, da es sich nicht um ein öffentliches Verkehrsmittel handelt. Die Unzulässigkeit von Protestaktionen ohne Vorankündigung wurde bestätigt. Die Sache wurde an das Obergericht zur erneuten Entscheidung überwiesen. Andere Beschwerden des Beschwerdeführers wurden vorerst als nicht relevant erachtet.