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Durch opencaselaw.ch KI-generierte Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.

öffentliches Recht  ·  Urteil 1C_409/2022  ·  vom 11.06.2024

Aménagement du territoire; révision partielle du plan d'affectation des zones

Die Gemeinde Fully hat eine partielle Revision ihres Zonenplans vorgenommen, die von verschiedenen Umweltschutzorganisationen angefochten wurde. Das Bundesgericht hat entschieden, dass Teile des geplanten Zonenplans, insbesondere die Zuordnung von bestimmten Gebieten zur Bauzone, nicht den Anforderungen des Raumplanungsgesetzes entsprechen. Es wurde festgestellt, dass isolierte Gebiete in höheren Lagen keinen angemessenen Zugang im Winter haben und daher nicht für eine Bauzone geeignet sind. Das Bundesgericht hat die Entscheidung des Kantonsgerichts und die Genehmigung der Gemeinde für den Zonenplan aufgehoben und die Angelegenheit zur erneuten Entscheidung an die Gemeinde zurückverwiesen. Darüber hinaus wurden die Entscheidungen über die Kosten an das Kantonsgericht zurückverwiesen, und die Umweltschutzorganisationen wurden für die Bundesverfahren entschädigt, während die Gemeinde und andere Einwender die Kosten tragen.